Konditionen


Die psychotherapeutischen Leistungen werden von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen - abzüglich der individuellen Jahresfranchise und des Selbstbehaltes. Voraussetzung dafür ist eine Überweisung anhand einer Anordnung für Psychotherapie durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

 

In gewissen Fällen übernehmen andere Versicherungen (bspw. Unfallversicherung, Invalidenversicherung) die Kosten.

 

Auf Wunsch kann die Psychotherapie auch privat in Rechnung gestellt werden (Selbstbezahlungsmodell).

 

Das Rechnungs- und Mahnwesen wird über die Ärztekasse abgewickelt.